AGB.
​Bereich Wasserschadensanierung: Leckageortung, Bautrocknung und Wiederherstellung
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der HYDROGONE GmbH im Bereich Wasserschadensanierung, Trocknung, Leckageortung und damit verbundener handwerklicher Leistungen.
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Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die HYDROGONE GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
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Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich differenziert wird.
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§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Angebotsbindung
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Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
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An verbindliche Angebote hält sich die HYDROGONE GmbH 4 Wochen ab Angebotsdatum gebunden.
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Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder textliche Bestätigung des Kunden oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
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Bei Not- und Sofortmaßnahmen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Durchführung kann durch eine telefonische Zustimmung oder eine schriftliche Freigabe per E‑Mail wirksam beauftragt werden.
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§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
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Zugang: Der Kunde stellt freien und sicheren Zugang zum Schadensort sicher.
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Aufklärungspflicht über Leitungen: Der Kunde muss vor Beginn der Arbeiten schriftlich über den Verlauf von Fußbodenheizungen, Wandheizungen, Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie sonstigen Installationen informieren und vorhandene Pläne bereitstellen.
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Hinweis auf Vorschäden: Bekannte Baumängel, Vorschäden, statische Besonderheiten oder Gefahrstoffe (z.B. Asbest) sind vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.
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Haftung bei fehlender Aufklärung: Unterlässt der Kunde diese Angaben, haftet die HYDROGONE GmbH für daraus entstehende Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die HYDROGONE GmbH nur für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
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Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf die Versicherungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
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Strom- und Wasserkosten: Der Kunde trägt sämtliche während der Sanierungs- und Trocknungsarbeiten entstehenden Strom- und Wasserkosten. Diese sind nicht im Angebotspreis enthalten.
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§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
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Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern wird die gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen.
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Die Schlussrechnung ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
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Die HYDROGONE GmbH ist berechtigt, Abschlagszahlungen für Teilleistungen oder Material zu verlangen.
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Abschlagsrechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug kann die HYDROGONE GmbH die Arbeiten bis zum Zahlungseingang unterbrechen.
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§ 5 Abwicklung mit Versicherungen und Abtretung
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Die Zahlungspflicht besteht ausschließlich zwischen Kunde und HYDROGONE GmbH.
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Eine direkte Abrechnung mit der Versicherung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch.
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Bei unterzeichneter Abtretung tritt der Kunde seinen Anspruch gegen die Versicherung in Höhe der Sanierungskosten ab.
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Die Abtretung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Reguliert die Versicherung nicht, nicht vollständig oder verzögert, bleibt der Kunde zur vollständigen Zahlung verpflichtet.
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§ 6 Gewährleistung, Haftung und Mängelanzeige
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Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Werkvertragsrechts (§§ 634 ff. BGB).
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Die HYDROGONE GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
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Die HYDROGONE GmbH haftet nicht für nutzungsbedingte Beeinträchtigungen während der Trocknung (z.B. Lärm, Wärme, Luftfeuchtigkeit) sowie Schäden, die auf nicht offengelegte Leitungen, Installationen, Baumängel oder Gefahrstoffe zurückzuführen sind oder Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen.
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Mängelanzeige: Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen. Für Verbraucher bleiben die gesetzlichen Rechte unberührt. Für Unternehmer gilt zusätzlich § 377 HGB (Rügepflicht).
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§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben gelieferte Materialien und eingebaute Teile Eigentum der HYDROGONE GmbH.
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§ 8 Reinigung und Übergabe des Schadenortes
Der Schadenort wird nach Abschluss der Arbeiten besenrein übergeben. Eine darüber hinausgehende professionelle Grundreinigung - insbesondere Saugen, Wischen oder die umfassende Reinigung von Oberflächen - ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs und muss gesondert beauftragt und vergütet werden.
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§ 9 Ersatzmaterialien
Trotz sorgfältiger Recherche und Abstimmung kann es bei der Beschaffung von Ersatzmaterialien - insbesondere bei Einzelfliesen, Boden- und Wandbelägen - zu Abweichungen in Farbton, Struktur oder Oberflächenbeschaffenheit kommen. Solche material- und chargenbedingten Unterschiede stellen keinen Mangel und damit keinen Grund zur Beanstandung dar.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Beschaffung von Ersatzmaterialien mitzuwirken, insbesondere durch die Bereitstellung aller relevanten Informationen wie Farbtonnummern, Herstellerangaben, Lieferantendaten oder vorhandene Restmaterialien.
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§ 10 Schlussbestimmungen
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Es gilt deutsches Recht.
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Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der HYDROGONE GmbH Gerichtsstand.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.